Standortübungsplatz: Betretungsverbot seit dem 1. Oktober
Viele Spaziergänger, Radfahrer und Hundehalter haben das Gelände zwischen Ahlen und Hamm in den vergangenen Jahren gerne genutzt – doch damit ist nun endgültig Schluss.
Seit dem 1. Oktober 2025 gilt für den gesamten Standortübungsplatz ein Betretungsverbot für Unbefugte. Das Areal wurde offiziell als „Militärischer Sicherheitsbereich“ ausgewiesen. Verstöße können teuer werden: Bußgelder zwischen 50 und 1000 Euro sowie strafrechtliche Konsequenzen sind möglich.
Bekanntmachung der Bundeswehr
Hamm/Ahlen: Der Standortälteste Ahlen weist die Bevölkerung auf Folgendes hin: Standortübungsplatz AHLEN wird „Militärischer Sicherheitsbereich“, mit Betretungsverbot.
Ab dem 01. Oktober 2025 ist es Unbefugten verboten, den auf Hammer und Ahlener Gebiet liegenden Standortübungsplatz zu betreten. War das Areal zwischen HAMM und AHLEN bislang „Militärischer Bereich“, so weisen die in den vergangenen Wochen neu aufgestellten neuen Schilder einen „Militärischen Sicherheitsbereich“ aus. Damit ist das Betreten auch abends und an den Wochenenden nicht mehr gestattet; widerrechtliches Betreten wird strafrechtlich verfolgt. Der Kommandeur des Aufklärungsbataillons 7 hat sich zu dieser Maßnahme entschlossen, da die derzeitige Lage und der aktuelle Auftrag des Bataillons eine umfangreichere und inhaltlich intensivere militärische Nutzung des Übungsplatzes zwingend erforderlich machen.
Dies beinhaltet unter anderem den regelmäßigen Einsatz von unbemannten Flugsystemen, Kraftfahrweiterbildungen bei Nacht mit unbeleuchteten Fahrzeugen und die Durchführung von Schießvorhaben mit Munition, welche zwar leistungsmindert ist, aber trotzdem lebensgefährlich sein kann.
Um die militärischen Aufträge zu erfüllen und dabei eine Gefährdung von Zivilpersonen auszuschließen, wird für den Standortübungsplatz ab Oktober ein uneingeschränktes Betretungsverbot ausgesprochen.
§114 Betreten militärischer Anlagen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot eine militärische Anlage betritt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hinweis: 1. Verstoß: 50 Euro, 2. Verstoß: 250 Euro, 3. Verstoß: 1000 Euro
(Quelle: Standortältester Ahlen)
Zusätzliche Hinweise
Neben dem Betretungsverbot gilt außerdem ein striktes Drohnenverbot für Privatpersonen.
Auf den neuen Schildern wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Starten und Fliegen von Fremddrohnen untersagt ist.
👉 Kontrolliert wird das Ganze übrigens auch selbst per Drohnenüberwachung durch die Bundeswehr.
Eigene Beobachtung vor Ort
Obwohl die neuen Schilder und Absperrungen deutlich sichtbar angebracht sind, waren am ersten Tag nach Inkrafttreten des Verbots trotzdem noch einige Spaziergänger und Radfahrer im Gelände unterwegs. Offenbar ist die neue Regelung noch nicht bei allen angekommen – umso wichtiger ist es, die Information weiterzugeben.
Fazit
Das Gelände bleibt auf absehbare Zeit ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten.
Wer bisher gerne dort spazieren gegangen ist, sollte sich dringend neue Routen suchen – sonst kann es schnell teuer werden.
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