Neue Regel bei Bußgeldverfahren: Verjährungsfrist jetzt sechs Monate
Behörden haben seit Juli mehr Zeit für die Bearbeitung
Seit dem 1. Juli 2026 gilt für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten eine wichtige Änderung: Die Verfolgungsverjährung wurde von drei auf sechs Monate verlängert. Das betrifft unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer oder Falschparken.
Für Autofahrer bedeutet das: Wer bislang nach drei Monaten ohne Post von der Bußgeldstelle davon ausgegangen ist, dass der Verstoß möglicherweise verjährt ist, muss sich künftig länger gedulden. Die Behörden haben nun bis zu sechs Monate Zeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Wichtig zu wissen: An den Bußgeldern selbst oder an den Einspruchsmöglichkeiten ändert sich dadurch nichts. Lediglich die Frist, innerhalb derer Verkehrsverstöße verfolgt werden können, wurde verlängert.
📌 Gut zu wissen: Die Verjährungsfrist kann im Einzelfall durch bestimmte behördliche Maßnahmen unterbrochen werden. Daher gelten je nach Verfahren Besonderheiten.
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