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Neue Regeln für E-Scooter ab 2027

Foto: Symbolfoto/Freepik

Ab dem 1. März 2027 gelten neue Regeln für E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge). Das Wichtigste in Kürze:

Was sich im Straßenverkehr ändert
  • Grünpfeil für Radfahrende gilt künftig auch für E-Scooter
  • Freigaben von Gehwegen, Fußgängerzonen oder Busspuren mit „Radverkehr frei“ gelten automatisch mit
  • Nebeneinanderfahren ist erlaubt, sofern niemand behindert wird
  • Verwarnungsgelder für Gehwegfahren und Mitfahren einer zweiten Person steigen
Was sich technisch ändert

Neu produzierte E-Scooter benötigen ab 2027 Blinker, unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen sowie verschärfte Sicherheits- und Bremsprüfungen.

Wichtig:
Bereits gekaufte E-Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis müssen nicht nachgerüstet werden und dürfen unverändert weitergenutzt werden.

➡️ Alle Details, Hintergründe und die vollständigen FAQ gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr:
Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – Fragen und Antworten

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