Ab 2026: Hundesteuer für den ersten Hund wird wieder eingeführt
Zum 1. Januar 2026 erhebt die Stadt Ahlen erneut Hundesteuer für den ersten Hund. Die Jahressteuer beträgt künftig 78 Euro. Der Rat hatte die Wiedereinführung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Tiere bei der städtischen Fachgruppe „Abgaben und Steuern“ anmelden. Hunde, die bereits registriert sind und bisher einen Bescheid über 0,00 Euro erhalten haben, werden automatisch in die neue Veranlagung übernommen. Wichtig: Bisherige SEPA-Lastschriftmandate verlieren ihre Gültigkeit und müssen neu erteilt werden. Das entsprechende Formular liegt dem neuen Steuerbescheid bei.
Wer Anspruch auf eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung hat, sollte den Antrag spätestens bis zum 31. Januar 2026 stellen. Das betrifft unter anderem:
- Menschen mit Schwerbehindertenausweis
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2
- Besitzer von Wachhunden, wenn das nächste bewohnte Gebäude über 100 Meter entfernt liegt
- Personen, die z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (Ermäßigung auf ein Viertel möglich)
Alle Details dazu stehen in der ab 2026 gültigen Hundesteuersatzung.
Um sicherzustellen, dass alle Hunde korrekt erfasst sind, kündigt die Stadt für das kommende Jahr stichprobenhafte Außenkontrollen an. Mitarbeitende prüfen dabei lediglich, ob und wie viele Hunde im Haushalt leben.
Fragen beantwortet die Fachgruppe „Abgaben und Steuern“ unter Tel. 02382 59–246 oder per E-Mail an hundesteuer@stadt.ahlen.de.
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