Neue Regeln für E-Scooter ab 2027
Ab dem 1. März 2027 gelten neue Regeln für E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge). Das Wichtigste in Kürze:
Was sich im Straßenverkehr ändert
- Grünpfeil für Radfahrende gilt künftig auch für E-Scooter
- Freigaben von Gehwegen, Fußgängerzonen oder Busspuren mit „Radverkehr frei“ gelten automatisch mit
- Nebeneinanderfahren ist erlaubt, sofern niemand behindert wird
- Verwarnungsgelder für Gehwegfahren und Mitfahren einer zweiten Person steigen
Was sich technisch ändert
Neu produzierte E-Scooter benötigen ab 2027 Blinker, unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen sowie verschärfte Sicherheits- und Bremsprüfungen.
Wichtig:
Bereits gekaufte E-Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis müssen nicht nachgerüstet werden und dürfen unverändert weitergenutzt werden.
➡️ Alle Details, Hintergründe und die vollständigen FAQ gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr:
Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – Fragen und Antworten
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