Stadt kündigt Hundesteuer-Kontrollen an
Die Stadt Ahlen wird in den kommenden Wochen stichprobenartig kontrollieren, ob Hunde in Haushalten ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Hintergrund ist die Wiedereinführung der Hundesteuer für den ersten Hund zum 1. Januar 2026.
Der Rat der Stadt hatte die erneute Erhebung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen. Die Jahressteuer für den ersten Hund beträgt seit diesem Jahr 78 Euro.
🐶 Kontrollen im Stadtgebiet
Mitarbeitende der Stadt werden im Stadtgebiet sowie an Haustüren unterwegs sein. Sie weisen sich als städtische Beschäftigte aus und fragen ausschließlich ab, ob und wie viele Hunde im jeweiligen Haushalt gehalten werden. Weitere Angaben werden nicht erhoben.
ℹ️ Was Hundehalter beachten sollten
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Fachgruppe „Abgaben und Steuern“ anzumelden.
Wichtig:
- Hunde, die bereits registriert waren und bisher mit 0,00 Euro veranlagt wurden, wurden automatisch übernommen.
- Eine erneute Anmeldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
- SEPA-Lastschriftmandate mussten jedoch neu erteilt werden.
Die Nichtanmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Anmeldungen, die noch bis Ende März eingehen, soll jedoch von einer Ahndung abgesehen werden.
☎️ Weitere Informationen
Ermäßigungen und Befreiungen sind in der Hundesteuersatzung der Stadt Ahlen geregelt.
Kontakt:
Telefon: 02382 59246
E-Mail: hundesteuer@stadt.ahlen.de
👉 Tipp von Webgeflüster:
Wer unsicher ist, ob alles korrekt gemeldet ist, sollte rechtzeitig Kontakt mit der Stadt aufnehmen.
Ich gebe mir Mühe, Webgeflüster jeden Tag ein bisschen besser zu machen.
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