Stille Feiertage in NRW: Was gilt in Ahlen (Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag)
Kurz gesagt:
- Allerheiligen (Sa., 1.11.) ist in NRW Feiertag → Supermärkte & die meisten Geschäfte geschlossen.
- Zusätzlich gelten an den stillen Feiertagen besondere Ruhevorschriften.
Zeiten mit besonderen Regeln
- Volkstrauertag (So., 16.11.): 05:00–13:00 Uhr
- Allerheiligen (Sa., 1.11.) & Totensonntag (So., 23.11.): 05:00–18:00 Uhr
In diesen Zeitfenstern nicht erlaubt
- Märkte & gewerbliche Ausstellungen
- Sportliche und ähnliche Veranstaltungen
- Volksfeste
- Betrieb von Spielhallen & gewerbliche Wettannahme
- Musikalische/unterhaltende Darbietungen in Gaststätten
- Unterhaltende öffentliche Veranstaltungen inkl. Tanz (Konzerte/Disco/Party)
Hinweis: Außerhalb der oben genannten Zeiten gelten die üblichen Sonntags-/Feiertagsregeln. Bitte auf ruhige Abläufe rund um Friedhöfe und Gedenkorte achten. Danke fürs Mitziehen. 🙏
Kurzinfos (auf einen Blick)
- 1.11. Allerheiligen: Feiertag, Läden zu • Sonderruhe 05–18 Uhr
- 16.11. Volkstrauertag: Sonderruhe 05–13 Uhr
- 23.11. Totensonntag: Sonderruhe 05–18 Uhr
- Nicht erlaubt in den Zeitfenstern: Märkte, Sportevents, Volksfeste, Spielhallen/Wetten, Musik-/Unterhaltungsprogramm in Gaststätten, Tanz/Disco/Partys
Quelle: Quelle: Stadt Ahlen / NRW-Feiertagsgesetz
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