Stille Feiertage sind gesetzlich geschützt
Einschränkungen rund um Karfreitag gelten vor allem für öffentliche Veranstaltungen
Die sogenannten stillen Feiertage, insbesondere der Karfreitag, unterliegen in Nordrhein-Westfalen besonderen gesetzlichen Regelungen. Darauf weist die Ordnungsbehörde der Stadt Ahlen hin.
Nach dem Feiertagsgesetz gelten folgende Einschränkungen:
🕕 Gründonnerstag (ab 18:00 Uhr): Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen
📅 Karfreitag (ganztägig) bis Karsamstag, 6:00 Uhr:
Verbot aller öffentlichen und auch nicht öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen
Darunter fallen unter anderem:
- Tanz- und Musikveranstaltungen
- sportliche Wettbewerbe mit mehreren Mannschaften
- unterhaltende Darbietungen in Gaststätten
- Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen
Wichtiger Hinweis
Die Regelungen betreffen öffentliche Veranstaltungen und gewerbliche Angebote.
👉 Im privaten Rahmen kann selbstverständlich jeder den Feiertag so gestalten, wie er möchte – also auch Musik hören oder tanzen.
Einordnung
Die stillen Feiertage sind Teil der gesetzlichen Regelungen in Deutschland und spiegeln eine lange gesellschaftliche und kulturelle Tradition wider.
Gerade an diesen wenigen Tagen im Jahr geht es darum, bewusst Ruhe und Besinnung Raum zu geben.
☎️ Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt der Stadt Ahlen:
Tel. 02382 59 200
📧 ordnungswesen@stadt.ahlen.de
Quelle: Stadt Ahlen
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