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Was es bei Schüler-Ferienjobs zu beachten gibt

Foto: Magic K auf Pexels

Bald beginnen die Sommerferien. Eine gute Gelegenheit, das eigene Taschengeld aufzubessern. Aber was gibt es dabei zu beachten? Dieser Artikel liefert euch die wichtigsten Infos.

🧒 Wer darf arbeiten?

  • Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten.
  • Ab 13 Jahren erlaubt – mit Zustimmung der Eltern – leichte Tätigkeiten wie:
    • Zeitungen austragen
    • Babysitten
    • Gartenarbeit
    • Nachhilfe geben (max. 2 Stunden täglich, zwischen 8 und 18 Uhr)
  • Ab 15 Jahren: bis zu 8 Stunden täglich, aber nur 4 Wochen pro Jahr.

⏰ Arbeitszeiten

  • 13–14 Jahre: 8–18 Uhr, max. 2 Stunden täglich
  • Ab 15 Jahren: 6–20 Uhr, in der Gastronomie bis 22 Uhr erlaubt

💶 Bezahlung

  • Ab 18 Jahren gilt der Mindestlohn (aktuell 12,82 €/Stunde)
  • Jüngere dürfen weniger verdienen, aber nicht sittenwidrig niedrig
  • Kein klarer Mindestlohn für Minderjährige, aber Ausbeutung ist verboten

💼 Sozialversicherung & Steuern

  • Ferienjobs gelten meist als geringfügige Beschäftigung:
    • Für Schüler*innen sozialversicherungsfrei
    • Meist steuerfrei, solange Freibeträge nicht überschritten werden
  • Über 18-Jährige:
    • Max. 70 Tage im Jahr oder 556 € monatlich ohne Sozialabgaben
    • Arbeitgeber müssen ggf. Beiträge an die Minijob-Zentrale zahlen

🛡️ Kontrolle & Prävention

  • In NRW kontrollieren Bezirksregierungen gezielt Betriebe mit höherem Risiko
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 €

💡 Weitere Infos

👉 Ferienjobs: Was muss ich beachten?

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