Was es bei Schüler-Ferienjobs zu beachten gibt
Bald beginnen die Sommerferien. Eine gute Gelegenheit, das eigene Taschengeld aufzubessern. Aber was gibt es dabei zu beachten? Dieser Artikel liefert euch die wichtigsten Infos.
🧒 Wer darf arbeiten?
- Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten.
- Ab 13 Jahren erlaubt – mit Zustimmung der Eltern – leichte Tätigkeiten wie:
- Zeitungen austragen
- Babysitten
- Gartenarbeit
- Nachhilfe geben (max. 2 Stunden täglich, zwischen 8 und 18 Uhr)
- Ab 15 Jahren: bis zu 8 Stunden täglich, aber nur 4 Wochen pro Jahr.
⏰ Arbeitszeiten
- 13–14 Jahre: 8–18 Uhr, max. 2 Stunden täglich
- Ab 15 Jahren: 6–20 Uhr, in der Gastronomie bis 22 Uhr erlaubt
💶 Bezahlung
- Ab 18 Jahren gilt der Mindestlohn (aktuell 12,82 €/Stunde)
- Jüngere dürfen weniger verdienen, aber nicht sittenwidrig niedrig
- Kein klarer Mindestlohn für Minderjährige, aber Ausbeutung ist verboten
💼 Sozialversicherung & Steuern
- Ferienjobs gelten meist als geringfügige Beschäftigung:
- Für Schüler*innen sozialversicherungsfrei
- Meist steuerfrei, solange Freibeträge nicht überschritten werden
- Über 18-Jährige:
- Max. 70 Tage im Jahr oder 556 € monatlich ohne Sozialabgaben
- Arbeitgeber müssen ggf. Beiträge an die Minijob-Zentrale zahlen
🛡️ Kontrolle & Prävention
- In NRW kontrollieren Bezirksregierungen gezielt Betriebe mit höherem Risiko
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 €
💡 Weitere Infos
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